Das Jahr hat kaum begonnen, die gemütliche Weihnachtszeit ist vorbei und im Rahmen des zweiten Aktiventreffens 2018 erhitzten sich die Gemüter rasch. Im Rahmen einer aktuellen Stunde diskutierten wir drei verschiedene Themen jeweils 30 Minuten, um anschließend generelle Stimmungsbilder aller Anwesenden zu erfassen.
Die Fernbehandlung durch Ärzte war unser erstes Diskussionsthema. Derzeit ist die ausschließliche Fernbehandlung durch die Berufsordnung für Ärzte verboten, für Nachkontrollen jedoch unter gewissen Einschränkungen zulässig. Das bestehende Fernbehandlungsverbot könnte im Mai 2018 aber kippen, wenn der Deutsche Ärztetag über die Möglichkeit einer Erstbehandlung per Videoaufnahme abstimmen wird. Schnell offenbarten sich Kontroversen zwischen den Aktiven. Einerseits wird die Telemedizin als Lösung für die derzeit häufig diskutierte ärztliche Mangelversorgung im ländlichen Raum angesehen, als innovativ betitelt und die Vermutung geäußert, der Markt werde die Nachfrage regeln. Kritische Stimmen verwiesen jedoch unter anderem auf die Gefahr von Fehldiagnosen und fehlende Infrastruktur auf Patientenseite. Insgesamt stimmten knapp über die Hälfte der anwesenden Aktiven für die Abschaffung des Fernbehandlungsverbots.
Als zweites Diskussionsthema widmeten wir uns dem öffentlich viel diskutierten Netzwerkdurchsetzungsgesetz und hangelten uns an der Frage entlang, ob dies „nötig und überfällig“ sei oder die Meinungsfreiheit gefährde. Zum 1. Januar 2018 ist die Übergangsfrist abgelaufen zu derer die Unternehmen dazu verpflichtet waren, sich auf die Forderungen des NetzDG einzustellen; von nun an warten folglich immense Strafen auf Großunternehmen wie twitter, faceboook und Co., sobald gemeldete gefälschte Meldungen sowie Hetznachrichten nicht innerhalb von 24 Stunden gelöscht werden. Die Diskussion verlagerte sich rasch auf kritische Aspekte des NetzwerkDGs und insbesondere Schwächen des Gesetzes rückten in den Fokus wie beispielsweise fehlende Neutralität im Rahmen der Löschung. Dennoch wurde betont, bisher fehle eine empirische Überprüfung des Gesetzes in der Praxis und diese sei in der Zukunft dringend nötig. Dem Diskussionsverlauf entsprechend nimmt die Mehrheit der Aktiven das Gesetz als Gefährdung für die Meinungsfreiheit wahr.
Im Rahmen des dritten Themas nahm die Diskussion nochmal an Fahrt auf. Im Zentrum stand das Verbot für Ärzte, Werbung für Schwangerschaftsabbrüche zu betreiben und in den öffentlichen Fokus rückte das ärztliche Werbeverbot mit einer Gynäkologin, die auf ihrer Homepage öffentlich ihr Engagement im Bereich Schwangerschaftsabbruch bewarb. Gemäß des Strafgesetzbuchs ist es rechtswidrig, eine Schwangerschaft abzubrechen, in bestimmten Situationen jedoch straffrei. Die Einstellungen der Aktiven im Diskussionsverlauf konnten kontroverser nicht sein. Christliche und medizinische Standpunkte, wann menschliches Leben beginnt, wurden ausgetauscht und das Meinungsspektrum erstreckte sich von der Einstellung, Abtreibung sei „inhuman“ oder aber „nötig“, um Frauen mehr Sicherheit zu geben. Insgesamt stimmte ein Großteil der Aktiven für die Abschaffung des Werbeverbots.
Zusammengefasst erlebten wir einen diskussionsfröhlichen Abend, an dem wir uns über die vielfältigen sowie kontroversen Standpunkte gefreut haben und insbesondere über das große Engagement zweier Neumitglieder!