Anrufsammeltaxen statt Schnellbus

Der Junge Union Kreisverband Göttingen warnt vor zu hohen Kosten für eine mögliche Schnellbusverbindung zwischen Göttingen und Duderstadt. Stattdessen solle der Landkreis das Angebot der Anrufsammeltaxen weiter unterstützen und dabei die Gemeinden entlasten.

Laut ZVSN könnte die Schnellbusverbindung den Landkreis trotz Co-Finanzierung des Landes in Zukunft ca. 400.000 Euro jährlich kosten, hinzu kämen Marketingkosten in noch nicht bekannter Höhe. „Dieses Geld könnte der Landkreis anderweitig besser investieren“, so der JU-Kreisvorsitzende, Lauritz Kawe. Zwar freue man sich, dass über ein solches Angebot nachgedacht wird, da der ÖPNV außerhalb des Speckgürtels Göttingen dringend verbessert werden müsse. Allerdings gäbe es dafür bessere Alternativen. Vor allem wenn nach fünf Jahren die Förderung des Landes für die Buslinie wieder wegfällt.

„Wir fordern bereits seit mehreren Monaten den Landkreis auf, den Ausbau von Anrufsammeltaxen im gesamten Kreisgebiet voranzutreiben. So kann ein bedarfsgerechtes Angebot bereitgestellt werden“, erklärt Pressesprecherin Anna Grill. Vorteile habe der AST-Betrieb insbesondere aufgrund der Flexibilität und des geringen Risikos, denn für den kommunalen Auftraggeber fallen nur dann Kosten an, wenn das Angebot tatsächlich benutzt wird. Der Landkreis muss bei diesem Projekt die für die Gemeinden anfallenden Kosten übernehmen. Der ÖPNV ist ganz klar Kreissache.

„Durch einen Ausbau der Anrufsammeltaxen könnte der Landkreis ein attraktives und flexibles Angebot für junge Leute in den ländlichen Gebieten schaffen. Außerdem liegen die Kosten unter denen für eine deutlich weniger flexible Schnellbusverbindung“, fasst Kawe zusammen.

 

Hintergrund

Anruf-Sammel-Taxen werden aktuell in den umliegenden Gemeinden von Göttingen eingesetzt. Sie dienen besonders am Wochenende in den späten Abendstunden zur flexiblen Fahrt von oder nach Göttingen. Die Taxi-Unternehmen werden teilweise vom VSN eingesetzt, um reguläre Busse auf deren Linien zu ersetzen oder gesondert von Gemeinden angefordert. Die Differenz zwischen Taxameter und regulärer ÖPNV-Fahrkarte zahlt der Auftraggeber (Gemeinde oder Landkreis). Der Fahrgast zahlt eine geringe zusätzliche „AST-Gebühr“. Aktuell sind die Haushalte der Gemeinden, die das AST bereitstellen, mit zusammen 66.000€ belastet (eigene Rechnung). Auch bei einer Ausweitung des Angebotes auf Gemeinden im gesamten Landkreis hätte man aber immer noch eine preiswerte neue Form der Fortbewegung geschaffen.